Aufnahme in die Wirtschaftsschule
Hauptschule / Werkrealschule
Hauptschulabschluss nach Kl. 9 — oder Versetzungszeugnis in Kl. 9 nach Kl. 8.
Berufseinstiegsjahr (BEJ)
Abschlusszeugnis des BEJ.
Realschule
Versetzungszeugnis in Kl. 10 nach Kl. 9 — oder Abgangszeugnis (Ø D/E/M max. 4,0, max. 1× mangelhaft). Auch nach Kl. 8 mit entsprechendem Versetzungszeugnis.
Gemeinschaftsschule
Hauptschulabschluss nach Kl. 9 — oder Versetzungszeugnis in Kl. 10 — oder Abgangszeugnis Niveau E/M (Ø D/E/M 4,0). Auch nach Kl. 8 möglich.
Gymnasium (8- oder 9-jährig)
Versetzungszeugnis in Kl. 10 nach Kl. 9 — oder Abgangszeugnis nach Kl. 9 (Ø D/E/M 4,0, max. 1× mangelhaft).
Dem Antrag sind eine beglaubigte Zeugniskopie und ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Bei Überbelegung: Auswahlverfahren.